Information, Aufklärung, DatenschutzNur durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Angehörigen und Betreuern kann einegleichbleibend zufriedenstellende Qualität des Pflegeprozesses gewährleistet werden.Die pflegefachliche Betreuung des Hilfe- und Pflegebedürftigen wird daher nach Möglichkeiteng mit den behandelnden Hausärzten abgestimmt. Alle Beteiligten werden zudem regelmäßigüber die durchgeführten Betreuungsaktivitäten informiert und bei Besonderheiten unverzüglichin Kenntnis gesetzt. Die Betreuungsleistungen werden zeitnah dokumentiert, regelmäßig mit allenBeteiligten ausgewertet und bei Bedarf angepasst.In allen Belangen garantiere ich Ihnen Verschwiegenheit und den Schutz Ihrer Privatsphäre.Vertragliche Regelungen und AbrechnungDer Pflege- und Betreuungsvertrag wird mit dem jeweiligen Auftraggeber abgeschlossen.Das kann der hilfe- und pflegebedürftige Mensch selbst sein oder beispielsweise einAngehöriger oder Betreuer.Der Vertrag regelt neben den vereinbarten individuellen Leistungen und zeitlichen Aufwendungenauch sämtliche Kosten und Haftungsfragen.Die erbrachten Leistungen werden unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber als Vertragspartnerabgerechnet.